Eingabehilfen öffnen

Fragen und Antworten

Sehr geehrte Eltern,

hier finden sie die wichtigsten Informationen zur Handhabung bei An-, Ab- und Ummeldungen von Betreuungsplätzen in einer unserer Kindereinrichtungen.

Sollten dennoch Fragen unbeantwortet bleiben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

 

Telefon: 0340 / 204 20 15
E-Mail: eigenbetrieb-dekita@dessau-rosslau.de

FRAGEN & ANTWORTEN

Welche Kinderbetreuungsmöglichkeiten gibt es in Dessau-Roßlau?

In Sachsen-Anhalt hat jedes Kind einen Rechtsanspruch auf die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in Tagespflege. In der Stadt Dessau-Roßlau wird in insgesamt 41 Kindertageseinrichtungen die Betreuung für die Kinder im Alter von 0 Jahren bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang angeboten.

Die Kindertageseinrichtungen werden unter anderem von freien Trägern der Jugendhilfe und die kommunalen Kindertageseinrichtungen von unserem Unternehmen DEKITA betrieben.

Wie und wann kann ich mein Kind in der Kita anmelden?

Sie können Ihr Kind unverbindlich für einen Platz in einer kommunalen Einrichtung bei uns anmelden. Ihre Anmeldung sollte in der Regel rechtzeitig, d.h. sechs Monate vor dem gewünschten Beginn der Betreuungszeit erfolgen. Für jedes Kind muss eine gesonderte Anmeldung ausgefüllt werden. Unvollständig ausgefüllte Formulare können unter Umständen nicht berücksichtigt werden.

Wie und wann melde ich mein Kind für einen Hortplatz an?

Sie können Ihr Kind unverbindlich für einen Hortplatz in einer kommunalen Einrichtung bei uns – Eigenbetrieb DEKITA – anmelden. Ihre Anmeldung sollte in der Regel spätestens zur Schulanmeldung bzw. zum Schulhalbjahr für das kommende Schuljahr erfolgen. Für jedes Kind muss eine gesonderte Anmeldung ausgefüllt werden. Unvollständig ausgefüllte Formulare können unter Umständen nicht berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie: Schuleintritt ist der 1. August des Jahres, in dem Ihr Kind erstmals eine Schule besucht.

Welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung?

Ein ganztägiger Platz umfasst im Allgemeinen ein Förderungs- und Betreuungsangebot ab sieben Stunden je Betreuungstag. Bei der Bewertung, ab welchem zeitlichen Umfang der Ganztagsanspruch erfüllt ist, sind wesentliche Kriterien die Absicherung einer Erwerbstätigkeit der Eltern – Vereinbarkeit von Familie und Beruf – und die besondere soziale Situation des Kindes.

Zur Erfüllung der Bedarfsgerechtigkeit können in Einzelfällen Nachweise zur elterlichen Erwerbstätigkeit oder sonstige Nachweise eingefordert werden. Die Nachweise legen Sie bitte zum Termin, an dem Sie Ihre Betreuungsunterlagen erhalten, der Verwaltung des Eigenbetriebes DEKITA vor.

Wann und wie erfahre ich, ob mein Kind einen Platz in der Wunscheinrichtung erhält?

Durch Ihre Anmeldung kann ein Platz in der gewünschten Einrichtung nicht garantiert werden, die Platzvergabe erfolgt durch den Eigenbetrieb DEKITA.

Ein grundlegendes Anliegen der DEKITA ist es, jedem Kind einen geeigneten und wohnortnahen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen. Dennoch kann es gelegentlich zu Engpässen kommen. Die Vergabe der Kindertagesplätze erfolgt daher nach einem Prioritätensystem, das praxisnah und im Sinne der Eltern gestaltet ist.

Die Zusage für eine verbindliche Aufnahme Ihres Kindes in einer Kindertagesstätte erhalten Sie ca. 4-6 Wochen nach Ihrer Anmeldung. (frühestens 6 Monate vor Betreuungsbeginn) Hierfür erhalten Sie eine Einladung zum persönlichen Gespräch an einen unserer Sprechtage im Eigenbetrieb DEKITA.

 


Unsere Sprechzeiten:
Dienstag: 8.00-12.00 Uhr und 13.30-17.30 Uhr  und   Donnerstag: 8.00-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr

Wie lang ist die Eingewöhnungsphase für mein Kind?

Die Eingewöhnungsphase für Ihr Kind ist uns sehr wichtig. In enger Zusammenarbeit mit den Eltern achten wir auf eine behutsame und individuelle Eingewöhnung, um Ihrem Kind einen guten Start ins Kita-Leben zu ermöglichen.
Der Betreuungsbeginn erfolgt immer zum 1. des Monats. Mit Betreuungsbeginn können Sie für Ihr Kind eine stundenweise gestaffelte kostenpflichtige Eingewöhnungsphase von einem Monat in Anspruch nehmen.

Die ersten Tage der Eingewöhnung sollten aus Gründen einer schrittweisen Anpassung an die veränderte Lebenssituation des Kindes ohne Teilnahme am Mittagsschlaf erfolgen.

Die Betreuungszeit wird im Rahmen des Eingewöhnungsmonats individuell mit den Eltern schrittweise angehoben.

 

Welche Betreuungszeiten gibt es für mein Kind?

Die Betreuungszeit ist eine gesetzliche Vorgabe.

Ab 01. August 2013 haben alle Kinder gemäß §3 KiFöG bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang Anspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Tageseinrichtung. Ein ganztägiger Platz umfasst im Allgemeinen ein Förderungs- und Betreuungsangebot ab sieben Stunden je Betreuungstag.

 

Für Schulkinder umfasst ein ganztägiger Platz sechs Stunden je Schultag.

 

Folgende Betreuungszeiten werden angeboten:

Für den Krippen- und Kindergartenbereich eine Betreuung:

von fünf Stunden bis zehn Stunden täglich

 

Für den Hortbereich erfolgt eine Betreuung während der Öffnungszeiten der Horte:

bis zu 3 Stunden bis zu 6 Stunden täglich

Muss ich eine Änderung der Wohnanschrift melden?

Sollte sich Ihre Wohnanschrift ändern teilen Sie uns diese Änderung umgehend mit. Möchten Sie auf Grund Ihres Wohnungswechsels auch Ihr Kind in einer anderen kommunalen Kindereinrichtung anmelden, denken Sie bitte rechtzeitig an einen Antrag auf einen Einrichtungswechsel.

Muss ich den Wechsel vom Kinderkrippen- zum Kindergartenalter melden?

Bei einem Wechsel der Betreuungsform (Krippe, Kindergarten und Hort) ist erneut ein schriftlicher Antrag auf Aufnahme beim Eigenbetrieb DEKITA zu stellen.

Für den Übergang von der Krippe in den Kindergarten müssen Sie spätestens vier Wochen vor Vollendung des dritten Lebensjahres die Änderung dem Eigenbetrieb DEKITA melden.

Kann ich eine Betreuungszeit auch ändern und wie?

Eine Änderung der Betreuungsstunden ist grundsätzlich nur für den vollen Monat möglich. In diesem Fall ist mindestens drei Monate vor der Änderung ein schriftlicher Antrag an den Eingenbetrieb DEKITA zu stellen.

Download:

Für eine Änderung der Betreuungsstunden im Krippen- und Kindergartenbereich: Antrag herunterladen

Für eine Änderung der Betreuungsstunden im Hortbereich: Antrag herunterladen

Was kostet ein Kita- oder Hortplatz und gibt es auch Ermäßigungen?

Für Kinder unter 3 Jahren (Krippe)

tägl. Betreuungszeit Kostenbeitrag
bis 5 Stunden 123 €
bis 6 Stunden 139 €
bis 7 Stunden 152 €
bis 8 Stunden 165 €
bis 9 Stunden 175 €
bis 10 Stunden 188 €

Für Kinder von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht (Kindergarten)

tägl. Betreuungszeit Kostenbeitrag
bis 5 Stunden 80 €
bis 6 Stunden 93 €
bis 7 Stunden 98 €
bis 8 Stunden 121 €
bis 9 Stunden 126 €
bis 10 Stunden 139 €

Für Kinder ab dem Schuleintritt (Hort)

tägl. Betreuungszeit Kostenbeitrag
bis 3 Stunden 33 €
bis 4 Stunden 41 €
bis 4 Stunden 52 €
bis 6 Stunden 63 €

Kostenbeitrag für Kinder die ausschließlich die Ferienbetreuung in Anspruch nehmen

nach § 4 Abs. 3
Wochenpauschale 16 €
Tagessatz bei bewegl. Ferientagen 3 €

Der angegebene Kostenbeitrag kann ermäßigt werden, wenn zwei und mehr Kinder (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) im Haushalt leben. Bei einer Beantragung auf Ermäßigung müssen Sie dies anhand von Kopien der Geburtsurkunde nachweisen.

Steht mir eine Beitragsbefreiung zu und wo kann ich diese beantragen?

Wenn Ihr Familieneinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, können Sie einen Beitragserlass beantragen.

Bitte wenden Sie sich hierfür an:

Jugendamt Dessau-Roßlau
Elternbeiträge
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau

Welche Möglichkeiten der Bezahlung des Kita- oder Hortplatzes habe ich?

Sie können den Elternbeitrag monatlich auf das Konto des Eigenbetriebes DEKITA überweisen oder Sie vereinbaren mit uns eine Einzugsermächtigung.

Bis wann muss der Beitrag bezahlt sein?

Der Kostenbeitrag ist wahlweise bis zum 5. Kalendertag des laufenden Monats einzuzahlen oder wird am 15. Kalendertag des laufenden Monats im Lastschriftverfahren eingezogen.

Wie kann ich einen Kita- oder Hortplatz abmelden und welche Fristen gibt es?

Sie können das Betreuungsverhältnis für Ihr Kind schriftlich mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Monats kündigen. Die Kündigung ist an die Verwaltung des Eigenbetriebes DeKiTa zu richten.

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen die zur Darstellung der Internetseite erforderlichen Funktionen aus, wie z.B. das Wiedererkennen von Ihnen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

Vollständige Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie »HIER«.